Brandschutzplan nach VdS 2030
In den Betrieben werden oft Brandschutzpläne erstellt, meist durch den Sicherheits- oder Brandschutzbeauftragten.
Dies kann eine "Mischung" aus Feuerwehrplan und Flucht- und Rettungsplan sein. Sinnvoll sind diese Pläne, sofern sie professionell Erstellt sind, für die Mitarbeiterschulung im vorbeugenden Brandschutz.
Für Einsatzkräfte sollte je nach Gebäude ein Feuerwehrplan zusätzlich erstellt werden.
Brandschutzplan zum Gutachten, in Zusammenarbeit mit Brandschutzsachverständigem
Zur grafischen Darstellung der brandschutztechnischen Gegebenheiten bzw. Maßnahmen dient ein Brandschutzplan, der als Anhang zum Brandschutzgutachten erstellt wird.

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