Bestuhlungspläne nach VStättVO,
mit oder ohne Rahmen
Muster dargestellt als zusätzlichen Plan zum Flucht- und Rettungsplan. Varianten möglich!

Nicht vergessen: 1% der Bestuhlung ist für Rollstuhlfahrer vorzusehen (mindestens 2 Plätze) nach DIN 18024-2. Weitere Infos zum Thema
www.nullbarriere.de
Die Pläne werden nach dem Erstellen (in Zusammenarbeit mit dem Betreiber) bei der zuständigen Baurechts- und/oder Brandschutzbehörde zur Genehmigung eingereicht. Die so (amtlich) ermittelte Anzahl der zulässigen Sitzplätze wird eingezeichnet
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